Tageskarten

Fischereisaison für Tageskartenfischer:

1. Mai bis 30. September

Gewässer / Reviere:

 

Bregenzerach 3
Bregenzerach 4
Bregenzerach 5
Bregenzerach 7
Subersach 1
Subersach 2
Bizauer Bach 32

Preise:

Tagesrevierkarten (einzelnes Reviere)  € 50,- + € 10,- Kaution
Tagesgeneralkarten (alle Reviere) € 60,- + € 10,- Kaution

Tageskarten – Ausgabestellen

Gemeinde Lingenau
Gemeinde Hittisau
Gemeinde Sibratsgfäll
Gemeinde Egg
Gemeinde Andelsbuch
Käsehaus Andelsbuch
Tourismusbüro Bezau
Gemeinde Reuthe
Gemeinde Bizau
Gemeinde Schnepfau
Flyfish Bregenzerwald – Claus Elmenreich, Egg

Bestimmungen für Tageskarteninhaber

Erlaubte Fangmethoden:

Die Fischerei darf nur mit EINER Fliegenrute, Fliegenschnur, Nassfliege, Trockenfliege, Nymphe oder Streamer ohne Widerhaken und max. ZWEI Anbissstellen ausgeübt werden.

Neben den gesetzlich erlaubten Fangmethoden ist in den Fließgewässern der Reviere

Bregenzerach 5 in Bezau/Reuthe, Bezauer Dorfbach 31 sowie Bizauer Bach 32 auch der Gebrauch von Blinker, Natur- und Kunstködern mit Einfach-Haken ohne Widerhaken erlaubt.

Die Reviere Bregenzerach 4 in Andelsbuch und Bregenzerach 7 in Schnepfau werden als reine Fliegenreviere ausgewiesen.

Mit Ausnahme im Revier 7 in Schnepfau, das von der Tankstelle bis zur Enge-Brücke auch mit Blinker, Natur- und Kunstködern mit Einfach-Haken ohne Widerhaken befischt werden kann.

Die Subersach 1 kann mit der Fliege und auch mit Blinker mit Einfach-Haken ohne Widerhaken befischt werden.

 Die Subersach 2 wird als reines Fliegenrevier ausgewiesen. Demzufolge ist nur das Fischen mit Fliegenrute, Fliegenschnur, Nassfliege, Trockenfliege, Nymphe oder Streamer ohne Widerhaken erlaubt. Ausnahme ist der Flötzersee, der auch mit Blinker mit Einfach-Haken ohne Widerhaken befischt werden darf.

 

Entnahme:

Pro Tag dürfen nicht mehr als 3 Fische entnommen werden.

 

Schonmaße:

Das Schonmaß beträgt in allen Gewässern 25 cm, außer in der Subersach 23 cm.

Jeder gefangene- bzw. gelandete Fisch mit einer Länge über dem festgesetzten Schonmaß,  ist in die Fangstatistik einzutragen.

Untermassige, nicht verletzte (blutende) Fische sind schonendst zurückzusetzen (Hände nässen).

Die Äsche ist zur Bestandsaufnahme in der Fangstatistik mit der Größe unter dem Vermerk „zurückgesetzt“ anzuführen und ist in allen Revieren ganzjährig geschont!

 

Verbote der Fischerei:

Das Fischen von Brücken, Ufermauern und dergleichen, wo ein einwandfreies Anlanden nicht möglich ist, ist verboten. Unnötiges Waten im Gewässer ist vor allem in den ersten zwei Monaten der Saison zu vermeiden (Schutz der Fischbrut).

 

Aufseher:

Den Aufforderungen der Fischereiaufseher ist Folge zu leisten, die Fangberechtigung bzw. Fangstatistik, das Fanggerät und den Fang zu zeigen.

 

Eintragung vom Fischfang:

Vor Beginn des Fischganges ist das Datum und das Revier einzutragen, jeder getötete und mitgenommene Fisch ist sofort (an der Fangstelle) in die Statistik einzutragen.

 

Umwelt:

Für Natur und Umwelt ist Sorge zu tragen. Verpackungen und Müll (insbesondere auch Angelschnüre und  Vorfachmaterial) sind mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.

 

Haftung:

Die Ausübung der Fischerei erfolgt auf eigene Gefahr.

Der Fischereiverein Bregenzerwald haftet nicht für Unfälle oder Schäden.

 

Allgemeine Bestimmungen:

Die Tageskarte ist nicht übertragbar und nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig. Bei Verlust der Karte besteht kein Ersatzanspruch gegenüber dem FV Bregenzerwald.

Abgabe der Fangstatistik:

Jeder Fischer ist verpflichtet, die Fangstatistik entsprechend den darauf angeführten Bestimmungen zu führen und umgehend nach Beendigung der Fischerei bei der Ausgabestelle zurückzugeben.

 

Verstoß der Fischereibestimmungen:

Bei Verstößen gegen die gesetzlichen Fischereibestimmungen des Landes Vorarlberg, die Bestimmungen des Fischereivereines ­Bregenzerwald sowie diese Bestimmungen können durch den Fischereiverein Bregenzerwald Sanktionen verhängt werden, die bis zum vollständigen Entzug der Tageskarte ohne Kostenerstattung reichen.



Zur Werkzeugleiste springen